Gesetze / Milchwirtschaftliche-Laboranten-Ausbildungsverordnung
MilchLAusbV 2013§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf des Milchwirtschaftlichen Laboranten und der Milchwirtschaftlichen Laborantin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.